Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Drucksachen und Werbeartikel
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Büroeinrichtungen, Möbel und Stühle
1. Allgemeines
Verantwortlicher:
Krebser AG
Bälliz 64
3602 Thun
info@krebser.ch
Telefon +41 (0)33 439 83 83
Telefax +41 (0)33 439 83 84
Geschäftsführer/Inhaber: Louis Krebser
Impressum
Die Krebser AG umfasst:
nachfolgend «Krebser AG» genannt
www.krebser.ch umfasst:
nachfolgend «Krebser AG» genannt
1.1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Verkäuferin (nachfolgend Krebser AG genannt) und ihren Kunden für alle Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen der Krebser AG an den Kunden. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden jeweils gültigen Fassung. Der Kunde akzeptiert diese AGB bei schriftlichen und telefonischen Bestellungen, Faxbestellungen, bei Bestellungen über www.krebser.ch, www.gallant.ch, www.officemeier.ch und www.buerokeller.ch, mit seiner Registrierung in Krebser/Gallant/Office Meier/Buero Keller E-Shops. Diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen oder Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn die Krebser AG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Angebot
Die Angebote auf der Website der Krebser AG, in Katalogen, Flyers, Verkaufsunterlagen etc. sind unverbindlich und freibleibend. Produktinformationen wie technische Daten und Abbildungen beruhen auf Herstellerangaben und sind unverbindlich, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
1.3 Vertragsabschluss
Bei Bestellung per Telefon, Post, Fax, E-Mail oder innerhalb des E-Shops auf der Website der Krebser AG, gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, indem die Krebser AG dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung der Ware zur Lieferung annimmt.
1.4 Preise
Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten bereits allfällige vorgezogene Recyclinggebühren sowie bei bespielbaren DVD und CD-R/RW Datenträgern Urheberrechtsgebühren (SUISA) auf gesetzlicher Basis.
Aktionspreise gelten nur für den jeweils angegebenen Zeitraum.
Rabatte sind nicht kumulierbar und nicht gültig auf gekennzeichneten Netto-Artikeln, Dienstleistungen und Gutscheinen.
Bei Bestellungen unter CHF 100.– (Warenwert inkl. MwSt.) wird ein Bearbeitungs- und Kurierkostenanteil von CHF 8.– pro Bestellung verrechnet. Ausnahme bilden Bücher wofür nur CHF 6.– verrechnet werden.
Versandkosten ins Ausland werden nach Aufwand verrechnet.
1.5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs-Datum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Krebser AG berechtigt, nachfolgende Bestellungen des Käufers zu stornieren. Allfällige Mahn- und/oder Betreibungskosten, sowie Verzugszinsen werden dem Kunden belastet. Die Krebser AG behält sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und grössere Bestellungen von bestehenden Kunden nur gegen Vorauszahlung auszuführen und eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Konto für Vorauszahlungen: PostFinance, Konto-Nr. 30-5181-9, IBAN CH15 0900 0000 3000 5181 9. Bei Extra-Bestellungen und/oder Sonderanfertigungen kann eine Anzahlung verlangt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellte Ware zu kaufen. Eine Annullierung von Extra-Bestellungen und/oder Sonderanfertigungen ist nicht möglich. Nicht abgeholte Ware wird in Rechnung gestellt. Die Krebser AG akzeptiert im E-Shop neben Rechnung auch die Zahlungsart PostFinance, Kreditkarten oder PayPal. Die Belastung erfolgt bei Bestellung. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Krebser AG. Sollte der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug geraten, ist die Krebser AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
1.6 Lieferung
Die Lieferung erfolgt per Post, DHL, DPD oder Krebser-Kurier franko Domizil. Postfachadressen werden nicht beliefert. Wird die Ware beschädigt angeliefert oder lässt die Verpackung eine Beschädigung der Ware vermuten, muss dies bei Entgegennahme der Ware zwingend vermerkt und die Art der Beschädigung, z.B. mit einem Foto, festgehalten werden. Transport- /Versandschäden sind der Krebser AG umgehend zu melden, damit diese bei der Lieferfirma Regress nehmen und für Ersatz sorgen kann. Transport- /Versandschäden fallen nicht unter die Verkäufer- bzw. Herstellergarantie (s. Art. 1.8). Bestellte Artikel können in der Buchhandlung und Papeterie im Bälliz 64 in Thun, im Bürocenter an der Bernstrasse 85 in Steffisburg, in der Buchhandlung und Papeterie an der Aarmühlestrasse 35 in Interlaken, bei Gallant Leder Accessoires an der Oberen Hauptgasse 41 in Thun, sowie bei Office Meier an der Talstrasse 6 in Langenthal abgeholt und bezahlt werden. Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders im Angebot der Krebser AG angegeben, innert 1–3 Werktagen. Angaben zur Verfügbarkeit und zu Lieferfristen sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden durch die Krebser AG schriftlich bestätigt. Bei Lieferverzug von mehr als 30 Tagen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Krebser AG behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem Kunden einen qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatz zu liefern.
1.7 Rückgaberecht
Die Ware kann nach Absprache innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit dem Lieferschein oder der Rechnung auf Kosten des Käufers retourniert werden. Davon ausgenommen sind Extra-Bestellungen und/oder Sonderanfertigungen, Technikartikel oder schon gebrauchte Artikel. Die Ware muss vollständig, originalverpackt und unbeschädigt sein, ansonsten erfolgt keine Gutschrift. Aus urheberrechtlichen Gründen können E-Books, Software, Multimedia-Produkte und Datenträger nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Für Büroeinrichtungen, Möbel und Stühle gelten besondere Bedingungen welche unter « 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Büroeinrichtungen, Möbel und Stühle» aufgeführt sind. Artikel mit Verfalldatum (Ablaufdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum) werden nur nach schriftlicher oder telefonischer Abmachung zurückgenommen. Die Krebser AG behält sich vor, die Rücksendung abzulehnen, wenn die Ware auf Grund des Verfalldatums nicht mehr verkauft werden kann.
1.8 Garantie
Offensichtliche Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung an die Krebser AG zu melden. Versteckte Mängel, welche später bemerkt werden, sind während der Garantiefrist unverzüglich nach Feststellung zu melden. Die Garantiefrist für versteckte Mängel beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 24 Monate ab Lieferdatum. Die mangelhafte Ware ist mit einer Kopie der Rechnung an die betreffende Geschäftsadressen zu senden:
Krebser AG, Bernstrasse 85, 3613 Steffisburg
Gallant Leder, Krebser AG, Accessoires, Obere Hauptgasse 41, 3600 Thun
Office Meier, Krebser AG, Talstrasse 6, 4901 Langenthal
Büro Keller, Krebser AG, Freiburgstrasse 562, 3172 Niederwangen bei Bern
Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei fristgerecht und ordnungsgemäss gerügten Mängeln entscheidet die Krebser AG, ob ein Umtausch oder eine Reparatur vorgenommen wird. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die der Kunde zu verantworten hat, beispielsweise infolge unsachgemässer Behandlung, natürlicher Abnutzung oder von der Krebser AG nicht zu verantwortende äussere Einflüsse. Transport-/Versandschäden fallen nicht unter die Verkäufer- bzw. Herstellergarantie (siehe Art. 1.6).
1.9 Haftung
Die Krebser AG und ihre Mitarbeitenden haften gegenüber dem Kunden für schuldhaft verursachte Personenschäden sowie für andere, vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden, die der Produktehaftpflichtgesetzgebung unterstehen. Alle weitergehenden Haftansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
1.10 Namensschutz
Krebser AG, Gallant Leder Accessoires, Office Meier und Büro Keller sind markenrechtlich geschützte und im Handelsregister eingetragene Namen und somit Firmeneigentum der Verkäuferin. Die Verwendung dieser Namen durch Kunden und Dritte zu eigenen Zwecken ist gemäss geltendem Recht verboten.
1.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit der Krebser AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Thun.
1.12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine sonstige vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB sowie des Vertrages insgesamt nicht berührt.
1.13 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB bleiben jederzeit vorbehalten. Sie werden dem Käufer durch Publikation unter www.krebser.ch, www.gallant.ch, www.officemeier.ch und www.buerokeller zur Kenntnis gebracht.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Drucksachen und Werbeartikel
2.1 Gültigkeit und Geltungsbereich
Für Geschäfte und/oder Verträge über die Erstellung, Beschaffung und Bewirtschaftung von Drucksachen oder Werbeartikel werden die AGB der Krebser AG wie folgt ergänzt und präzisiert: Der Kunde akzeptiert bei der Auftragserteilung – telefonisch, schriftlich, per Fax oder mit der Registrierung über den E-Shop unter www.krebser.ch – die zum Bestellzeitpunkt gültige Fassung der AGB’s. Anderweitige kundenspezifische Bestimmungen, welche schriftlich getroffen wurden, gehen den AGB vor. Solche kundenspezifischen Bestimmungen haben für zukünftige Geschäfte keine Gültigkeit.
2.2 Offerten
In der Offerte ist die Gültigkeit der Angebote erwähnt. Angebote, die aufgrund noch unvollständiger Vorgaben erfolgen, haben lediglich Richtpreis-Charakter und sind als solche bezeichnet.
2.3 Preise
Die offerierten Preise verstehen sich als Bruttopreise (inkl. MwSt). Im Büromaterial-Shop mit Kundenlogin verstehen sich die Preise als Nettopreise (exkl. MwSt). Eventuelle Preisvorbehalte wegen Materialpreisentwicklung werden in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung erwähnt.
2.4 Zahlungsbedingungen
Es gelten die Zahlungskonditionen, geregelt in Ziffer 1.5 dieser AGB. Setzen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel voraus, sei es für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über eine längere Zeitperiode hinzieht, so ist die Krebser AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Vorausleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit werden in der Offerte oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
2.5 Druckvorbereitung
Der Krebser AG zur Verfügung gestellte Vorlagen und dergleichen zur Reproduktion und Druck, erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Für Verletzungen von Reproduktionsrechten hält der Kunde die Krebser AG schadlos. Die von der Krebser AG offerierten oder bestätigten Preise setzen voraus, dass der Kunde druckfertige Daten sowie genaue Farbangaben oder Farbmuster an die Krebser AG liefert. Mehraufwände, wie z.B. Abklärungen, Korrekturen, zusätzliche „Gut zum Druck“ oder farbverbindliche Muster werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.6 Druckdatenübernahme
Für angelieferte Daten seitens Kunde wird keine Haftung übernommen.
2.7 Druckdaten-Archivierung
Für die Krebser AG besteht keine Archivierungspflicht der Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.). In der Regel werden alle digitalen Daten, die für die Produktion notwendig sind, gespeichert. Ein wiederverwendbarer Abzug («Gut zum Druck») wird an den Kunden übermittelt. Nicht digitale Daten, wie Filme werden immer an den Kunden zurückgesendet.
2.8 «Gut zum Druck»
Der Kunde prüft das «Gut zum Druck» auf Satz- und sonstige Fehler und retourniert diese an die Krebser AG. Die Krebser AG haftet nicht für übersehene Fehler des Kunden. Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Zustellung eines «Gut zum Druck», so beschränkt sich die Haftung der Krebser AG für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.
2.9 Lieferfristen
Zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen und benötigten Unterlagen wie Vorlagen, Manuskripte, Lithos oder Datenträger, «Gut zum Druck» usw. vereinbarungsgemäss rechtzeitig bei der Krebser AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs des «Gut zum Druck» und enden mit dem Tag, an dem die Drucksachen spediert werden. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Krebser AG kein Verschulden trifft (z.B. Streik, Rohmaterial-Mangel sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Krebser AG für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
2.10 Lieferung
Die Lieferung erfolgt per Post, DHL, DPD oder Krebser-Kurier. Postfachadressen werden nicht beliefert. Erfüllungsort ist Thun, Sitz der Krebser AG. Bei Versendung der Ware organisiert die Krebser AG den Transport. Die dabei anfallenden Verpackungs- und Transportkosten trägt der Kunde. Abweichende Lieferbedingungen sind speziell zu vereinbaren und werden in der Offerte separat ausgewiesen. Für Transportschäden, die beim Empfang der Ware festgestellt werden, ist sofort eine Tatbestandsaufnahme durch den Empfänger zu erstellen, ein Vorbehalt auf dem Frachtbrief anzubringen und vom Frachtführer gegenzeichnen zu lassen. Ist die Krebser AG in Lieferverzug, so hat ihr der Kunde eine schriftlich angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen, die den besonderen Umständen der Verzögerung Rechnung trägt. Entsteht dem Kunden aus der Nichterfüllung oder aus verspäteter Erfüllung ein Schaden, so haftet die Krebser AG nur, sofern ihr ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
2.11 Lagerhaltung
Sofern nichts anderes vereinbart, beinhalten die Preise der Krebser AG die Lagerkosten und die Spedition. Es ist eine Einlagerungsdauer von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungstermin einkalkuliert. Wird diese Frist überschritten, hat die Krebser AG das Recht, den Bezug der betroffenen Waren und allfällige Mehrkosten abzusprechen und gemeinsam neu zu definieren. Bei Abrufaufträgen gehen Nutzen und Gefahr mit Bereitstellung zur Einlagerung auf den Kunden über. Die bei der Krebser AG lagernden Produkte sind gegen Elementarschäden versichert. Weitergehende Risiken hat der Kunde selbst zu tragen. Werden Produkte bei der Krebser AG gelagert, wird zur Ergänzung dieser AGB eine schriftliche Zusammenarbeitsvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung regelt weitergehende Aspekte zu Produktion, Lagerhaltung und Bewirtschaftung.
2.12 Toleranzen und Abweichungen
Vorbehalten bleiben branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material. Massgebend sind dabei die von anerkannten Institutionen (z.B. DIN-Normen) definierten Toleranzwerte. Spezifikationen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung der Krebser AG. Aus produktionstechnischen Gründen können Mehr- oder Minderlieferungen von +/– 10% vorkommen. Die Verrechnung dieser Mengentoleranz erfolgt auf Basis des für den betreffenden Auftrag vereinbarten Preises.
2.13 Mängelrügen
Die gelieferten Drucksachen sind vom Kunden bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt und angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt von der Krebser AG innert angemessener Frist eine Gutschrift, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weiterer Schadenersatz oder der Ersatz von Mangelfolgeschaden wird ausgeschlossen.
2.14 Rückgaberecht
Drucksachen und Werbeartikel können nicht retourniert werden.
2.15 Verhältnis Ziffer 1. und 2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Übrigen gelten die Ziffern 1.1. bis 1.14. der AGB der Krebser AG unverändert weiter, sofern in den Ziffern 2.1. bis 2.14. der AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Büroeinrichtungen, Möbel und Stühle
3.1 Allgemeines
3.1.1 Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3.1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder anderslautende kundenseitige Konditionen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
3.2 Auftragsbestätigung – Umfang der Lieferung und Leistung
3.2.1 Für den Umfang der Lieferung und Leistung des Lieferanten ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend.
3.2.2 Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht binnen fünf Arbeitstagen nach ihrem Empfang dagegen schriftlich einspricht.
3.2.3 Der Lieferant ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung ab-weichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern sie Verbesserungen beinhalten.
3.2.4 Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen Leistungen hinausgehenden, werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Lieferfrist
3.3.1 Der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Liefertermin wird vom Lieferanten nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung gelten als wegbedungen.
3.3.2 Die Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Unterlagen, Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor der Kunde die bei der Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
3.3.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Lieferanten stehen.
3.4 Lieferung und Montage
3.4.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird pro Lieferung für das Aufstellen, das Installieren und Instruieren der Möbel vor Ort ein Lieferkostenanteil in der Höhe von 4% vom Bruttowarenwert verrechnet, jedoch mindestens CHF 90.-. Bei kleineren Stuhllieferungen ohne speziellen Mehraufwand wird nur eine Anfahrtspauschale von CHF 90.- verrechnet.
3.4.2 Nicht im Lieferumfang bestätigte Mehraufwände für Anpassungs-, Montage-, Installations- und Schreinerarbeiten werden separat nach Aufwand verrechnet.
3.4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb zumutbare Bedingungen für Lieferung und Montage bestehen, wie z.B. genügende Beheizung, trockene Räume, gesicherte Zufahrten (auch für Lastwagen), Benutzungsmöglichkeit eines Aufzuges, bei einzurichtenden Bauwerken ab dem 2. Stock, Möglichkeit der Strom- und Beleuchtungsbenützung und Vorhandensein eines versperrbaren Raumes. Erhebliche Mehraufwände für nicht zumutbare Bedingungen für Lieferung und Montage können separat in Rechnung gestellt werden.
3.5 Übergang von Nutzen und Gefahr
3.5.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Eintreffen bzw. Montage der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
3.5.2 Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden.
3.6 Annahmeverzug
Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist der Lieferant berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf derselben hat der Lieferant folgende Wahlmöglichkeiten:
a) Hinterlegung auf Kosten und Gefahr des Kunden am Ort, wo sich die Ware befindet, nebst Geltendmachung des vereinbarten Kaufpreises und Verspätungsschaden.
b) Rücktritt vom Vertrag gegen Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 30% des Kaufpreises, vorbehalten bleiben überdies Ersatzansprüche für allfällige weitere Schäden.
3.7 Bemusterung und Materialprüfung
3.7.1 Die Kosten der Bemusterung und Materialprüfung von Sonderanfertigungen trägt der Kunde.
3.7.2 Geringfügige materialbedingte Abweichungen zu Mustern oder Schaustücken, sowie technisch und konstruktiv bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
3.8 Preise
3.8.1 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
3.8.2 Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.
3.9 Zahlungsbedingungen
3.9.1 Falls nicht anders vereinbart, wird die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.9.2 Bei einer Auftragssumme ab CHF 50'000.- exkl. MWST wird die Zahlung wie folgt fällig:
- 40% bei Auftragserteilung bzw. nach Erhalt der Auftragsbestätigung
- 40% bei Anlieferung bzw. vereinbarter Lieferbereitschaft
- 20% innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung
3.9.3 Die teilweise oder ganze Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Mängeln sowie die Verrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.
3.10 Rücktritt vom Vertrag
3.10.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann nur im Einvernehmen mit den Lieferanten erfolgen.
3.10.2 Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden ist derselbe zur Bezahlung von 30% der Auftragssumme verpflichtet.
3.10.3 Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
3.11 Zahlungsverzug
3.11.1 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so gerät er nach entsprechender Mahnung in Verzug und schuldet dem Lieferanten ab Fälligkeitsdatum 6% Verzugszins.
3.11.2 Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender Notifizierung sofort fällig.
3.11.3 Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten für Umtriebe und Spesen, z.B. eines Inkassos, werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.
3.12. Abnahme der Ware
3.12.1 Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
3.12.2 Gelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte auf Gewährleistung entgegenzunehmen.
3.12.3 Verweigert oder verhindert der Kunde die Abnahme, so haftet er für die dadurch entstandenen Mehrkosten.
3.13 Gewährleistung
3.13.1 Reklamationen offener Mängel sind dem Lieferanten binnen acht Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
3.13.2 Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadenfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
3.13.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird der Lieferant die Mängel nach Möglichkeit beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
3.13.4 Für versteckte Mängel, die auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, richten sich diese Ansprüche nach den Vorschriften des Herstellers. Die Garantie beträgt aber mindestens 24 Monate bei Neuware sowie 6 Monate bei Ausstellungsware und gilt ab Datum der Lieferung. Gebrauchtware (Occasionsware) ist grundsätzlich ohne Garantie.
3.13.5 Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, die über dessen Ansprüche aus Mängelrüge hinausgehen, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
3.13.6 Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiss sowie für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder fehlerhafte Montage/Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen werden.
3.13.7 Holz ist ein Naturprodukt. Dadurch können Strukturfehler, Farbdifferenzen und sonstige optische Unregelmässigkeiten auftreten. Es kann nicht von einem Qualitätsmangel sondern es muss von Launen der Natur gesprochen werden.
3.14 Haftung
Der Lieferant haftet dem Kunden nur für Verschulden aus Grobfahrlässigkeit.
3.15 Eigentumsvorbehalt
3.15.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages im Eigentum des Lieferanten.
3.15.2 Der Kunde ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Er verpflichtet sich, bei einem Domizilwechsel dem Lieferanten innert zwei Wochen darüber Mitteilung zu machen.
3.16 Gewerbliche Schutzrechte
Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw. sind geistiges Eigentum des Lieferanten. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3.17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
3.17.1 Die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründenden Verträge unterstehen schweizerischem Recht.
3.17.2 Gerichtsstand ist Thun.